Die Gemeinde Ostermundigen wird die Eltern und Erziehungsberechtigten von zukünftigen Kindergartenkindern informieren. Versand der Elternbriefe inklusive Anmeldeformular und weiteren Unterlagen im November 2024 per Post.
Der Informationsanlass findet am 27. November 2024 statt.
Informationen zum Eintritt in den Kindergarten:
Präsentation Informationsanlass Kindergarten 2025/26
Der Besuch des Kindergartens ist Teil der obligatorischen Schulzeit. Für das Schuljahr 2025/26 werden alle Kinder mit Geburtsdatum zwischen 1. August 2020 und 31. Juli 2021 sowie die im letzten Schuljahr zurückgestellten Kinder schulpflichtig. Wer bereits einen Kindergarten in Ostermundigen besucht, gilt als angemeldet. Versand der Elternbriefe inklusive Anmeldeformular und weiteren Unterlagen im November per Post.
Brief an die Eltern Eintritt Kindergarten August 2025
Formular Anmeldung oder Rückstellung für das Kindergartenjahr 2025/26
Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind im ersten Kindergartenjahr ein reduziertes Pensum im Kindergarten besuchen zu lassen. Zudem besteht auf Wunsch der Eltern die Möglichkeit, das Kind um ein Jahr zurückzustellen. Ein späterer Eintritt in den Kindergarten bedeutet dennoch zwei Kindergartenjahre.
Die Schulkommission entscheidet am 19. Februar 2025 über die Zuteilung. Danach werden die Einteilungsbriefe mit A-Post verschickt.
Da die Klassengrössen ausgeglichen sein müssen, können wahrscheinlich nicht alle Kinder dem nächstgelegenen Standort zugeteilt werden. Die Kindergärten sind jedoch kleinräumig verteilt, so dass die Grenzwerte von 1,5 Kilometern je Schulweg, wie sie der Kanton vorgibt, nicht überschritten werden.
Was bedeutet die Anmeldung?
Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch. Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind gemäss Zeitplan zur Schule zu schicken. Es gelten für die ganze Volksschulzeit die gleichen Absenzen- und Dispensationsregelungen.
Wir freuen uns auf alle Kinder, die im Sommer 2024 in den Kindergarten Ostermundigen eintreten: Herzlich willkommen!
Elternmitwirkung
In Ostermundigen ist die Elternmitwirkung wie folgt geregelt:
Die Eltern jeder Klasse bilden je eine Elterngruppe. Jede Elterngruppe wählt aus ihrer Mitte eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher. Alle Elternsprecherinnen und Elternsprecher bilden den Elternrat.