Die organisatorischen Details sowie die Schlüsselübergabe sind mit dem Schulhauswart mindestens zwei Wochen im Voraus abzusprechen. Bei nicht termingerechter Kontaktaufnahme/Schlüsselübergabe mit dem Schulhauswart wird dem Mieter ein selbstverschuldeter Pikettdienst à Fr. 145.-/Std. in Rechnung gestellt (Gebührenverordnung Art. 4). Nach Ende der Mietdauer sind die Hallen-/Zimmer-Schlüssel wieder an den Schulhauswart zu retournieren. Es kann eine Trockenreinigung und Abnahme der gemieteten Räumlichkeiten verlangt werden. Für verursachte Schäden / Verunreinigungen durch unbefugte und befugte (Dritt-) Personen / Gastmannschaften, haftet der Mieter (Nachverrechnung pro Stunde à 145.-).
Ausserhalb der Schulzeiten sind die Schulhauswarte nicht auf der Anlage anwesend. Für Notfälle steht in dieser Zeit ein Pikettdienst zur Verfügung. Die Zeitfenster sind einzuhalten und inkl. Vorbereitung und Umziehen zu verstehen.
Aus Sicherheitsgründen bleiben die Eingangstüren der Schulanlagen ausserhalb der Unterrichtszeiten geschlossen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der Zutritt in die Schulanlage nur befugten Personen möglich ist. Es ist untersagt, die Eingangstüren mit Keilen, Pet-Flaschen, Malstäben etc. offen zu halten. Im Schadenfall können Ersatzforderungen geltend gemacht werden. Bei Schäden durch unbefugte (Dritt-) Personen haftet der Mieter.
Schäden an Gebäude und Material müssen unverzüglich und schriftlich dem Schulhauswart gemeldet werden.
Benützung der Hallen und Garderoben (auch von gegnerischen Mannschaften):
Gemeinde Ostermundigen
Bildung Kultur Sport
Mitteldorfstrasse 6
3072 Ostermundigen 1
Tel. +41 31 930 12 40
Strahm Christian
+41 79 848 64 57
christian.strahm@ostermundigen.ch
Schaller Céline
+41 79 385 72 71
celine.schaller@ostermundigen.ch
Kalkan Murat
+41 79 268 52 62
murat.kalkan@ostermundigen.ch
Pfister Rolf
+41 31 921 73 75
rolf.pfister@ostermundigen.ch
Steinemann Marc-Roland
+41 79 386 74 80
marcroland.steinemann@ostermundigen.ch
TELL Ostermundigen
Bernstrasse 101
3072 Ostermundigen
Telefon: +41 79 684 56 45
E-Mail: andreas.blank@ostermundigen.ch
Informationen
Geeignet für:
Angaben | Grössen |
---|---|
Konzertbestuhlung | 300 Personen |
Konsumationsbestuhulung | 250, max. 300 Personen |
Sallgrösse inkl. Abteilung | 11.60 x17.00m |
Bühnengrösse | 8.00 x 7.50m |
*Inkl. Office mit Kühlbuffet, Abwaschmaschine, Kühlschubladen, Geschirr
Informationen
Geeignet für:
Angaben | Grössen |
---|---|
Konzertbestuhlung | 50 Personen |
Konsumationsbestuhulung | 50 Personen |
Galeriegrösse | 5.70 x11.70m |
Informationen
Geeignet für:
Angaben | Grössen |
---|---|
Konsumationsbestuhulung | 14 Personen |
Galeriegrösse | 5. x 5.50m |
Informationen
Geeignet für:
Angaben | Grössen |
---|---|
Bestuhulung | ca. 50 Personen |
Grösse | 9.50 x 16.00m |
*Toiletten, Office mit Kühlbuffet, Geschirr
Lokal | A | B | C | D |
---|---|---|---|---|
Saal komplett | 200 | 400 | 500 | 600 |
Saalabteil | 50 | 150 | 180 | 225 |
Galerie | 50 | 150 | 180 | 225 |
Kuppelsäli | 20 | 70 | 80 | 160 |
Office EG | 100 | 130 | 210 | 210 |
Kantine mit Office | 145 | 275 | 305 | 365 |
Tarif A: Ortsansässige Vereine und politische Parteien
Tarif B: Ortsansässige Private, Firmen und Gesellschaften
Tarif C: Nicht ortsansässige Vereine, Parteien, Private, Firmen und Gesellschaften
Tarif D: Ausstellungen kommerziell
Bei Vermietung von weniger als 1 Tag wird die Leitung Tell ermächtigt, eine angemessene Gebührenreduktion vorzunehmen.
Bühnenproben: Pauschal Fr. 60.-
Auf und Abbau: für Ausstellungen und kommerzielle Anlässe gilt der entsprechende Tarif (A-D) mit 50%
Reinigungskraft: Ansatz Fr. 35.- pro Stunde
Bühnenmeister: Ansatz Fr. 35.- pro Stunde
Leistungen Leitung / Werkhof: Ansatz gemäss Gebührenverordnung
Technische Hilfsmittel: Lautsprecheranlage / Mikrofon, grosse Leinwand, Daten- / Video- Projektor, Hellraumprojektor, kleine Leinwand, Flip-Chart, Bühnenpodeste, Beleuchtung / Bühne, Rednerpult.
Preise auf Anfrage.
Umtriebsentschädigung bei Absagen:
0 - 7 Tage vor dem Anlass 100% des Tarifs
8 - 60 Tage vor dem Anlass 50% des Tarifs
Ab 60 Tage vor dem Anlass Saal Fr. 50.-; übrige Räume Fr. 20.-
Depotgebühren: Die Leitung Tell ist ermächtigt, eine Depotgebühr von max. Fr. 200.- für Getränke und max. Fr. 200.- für die Reinigung zu verlangen (bar bei Schlüsselübergabe)
Genehmigt durch den Gemeinderat am 3. November 2002, Trakt. Nr. 525 mit Änderungen vom 4. März 2003, Trakt. Nr. 107 und 30. November 2004, Trakt. Nr. 459 und 7. Dezmebr 2010 Trakt. Nr. 386.
Benützungsordnung
Die Benützungsordnung können Sie hier als PDF herunterladen.
ZSZ Ostermundigen
Steinbruchweg 7
3072 Ostermundigen
Telefon: +41 79 684 56 45
E-Mail: andreas.blank@ostermundigen.ch
Das Foyer bietet folgendes:
Dieser Saal bietet folgendes:
Informationen
Geeignet für:
Lokal | A | B | C | D |
---|---|---|---|---|
Saal komplett | 200 | 400 | 500 | 600 |
Saalabteil | 50 | 150 | 180 | 225 |
Galerie | 50 | 150 | 180 | 225 |
Kuppelsäli | 20 | 70 | 80 | 160 |
Office EG | 100 | 130 | 210 | 210 |
Kantine mit Office | 145 | 275 | 305 | 365 |
Tarif A: Ortsansässige Vereine und politische Parteien
Tarif B: Ortsansässige Private, Firmen und Gesellschaften
Tarif C: Nicht ortsansässige Vereine, Parteien, Private, Firmen und Gesellschaften
Tarif D: Ausstellungen kommerziell
Bei Vermietung von weniger als 1 Tag wird die Leitung Tell ermächtigt, eine angemessene Gebührenreduktion vorzunehmen.
Bühnenproben: Pauschal Fr. 60.-
Auf und Abbau: für Ausstellungen und kommerzielle Anlässe gilt der entsprechende Tarif (A-D) mit 50%
Reinigungskraft: Ansatz Fr. 35.- pro Stunde
Bühnenmeister: Ansatz Fr. 35.- pro Stunde
Leistungen Leitung / Werkhof: Ansatz gemäss Gebührenverordnung
Technische Hilfsmittel: Lautsprecheranlage / Mikrofon, grosse Leinwand, Daten- / Video- Projektor, Hellraumprojektor, kleine Leinwand, Flip-Chart, Bühnenpodeste, Beleuchtung / Bühne, Rednerpult.
Preise auf Anfrage.
Umtriebsentschädigung bei Absagen:
0 - 7 Tage vor dem Anlass 100% des Tarifs
8 - 60 Tage vor dem Anlass 50% des Tarifs
Ab 60 Tage vor dem Anlass Saal Fr. 50.-; übrige Räume Fr. 20.-
Depotgebühren: Die Leitung Tell ist ermächtigt, eine Depotgebühr von max. Fr. 200.- für Getränke und max. Fr. 200.- für die Reinigung zu verlangen (bar bei Schlüsselübergabe)
Genehmigt durch den Gemeinderat am 3. November 2002, Trakt. Nr. 525 mit Änderungen vom 4. März 2003, Trakt. Nr. 107 und 30. November 2004, Trakt. Nr. 459 und 7. Dezember 2010 Trakt. Nr. 386.
Benützungsordnung
Die Benützungsordnung können Sie hier als PDF herunterladen.
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen