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Energie

Die Gemeinde Ostermundigen betreibt eine aktive und wirksame Energiepolitik, die einen zentralen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leistet. Zwei wichtige «Werkzeuge» der Energiepolitik der Gemeinde Ostermundigen sind das Label Energiestadt und der Richtplan Energie, die nachfolgend kurz erklärt werden.

Label Energiestadt

Im Jahr 1998 wurde die Gemeinde Ostermundigen erstmals mit dem Energiestadt-Label ausgezeichnet. 2020 hat die Gemeinde Ostermundigen erneut das Re-Audit als Energiestadt durchgeführt. Das Label wird Gemeinden verliehen, die ihren Handlungsspielraum in der Energie- und Klimapolitik nutzen. Anhand eines standardisierten Massnahmenkatalogs wird die Gemeinde in Zusammenarbeit mit externen, vom Trägerverein Energiestadt anerkannten Berater*innen, in sieben energiepolitisch wichtigen Gebieten untersucht. Diese umfassen: Entwicklungsplanung und Raumordnung, kommunale Gebäude und Anlagen, Versorgung und Entsorgung, Mobilität, interne Organisation, Kommunikation und Kooperation sowie Klimaanpassung (neu).

Weitere Informationen

Richtplan Energie

Der Richtplan Energie der Gemeinde Ostermundigen ist das Planungsinstrument, um die kommunale Raumentwicklung und Energieversorgung aufeinander abzustimmen. Dabei wird eine wirtschaftliche, sichere, umweltfreundliche und zukunftstaugliche Energieversorgung angestrebt und die Energieeffizienz erhöht. Der behördenverbindliche Richtplan der Gemeinde Ostermundigen ist seit dem 25. Juni 2021 in Kraft und besteht aus einem Erläuterungsbericht, 20 Massnahmenblättern und einer Übersichtskarte. Diese 3 Dokumente geben Auskunft, welche Energieträger in den Quartieren von Ostermundigen eingesetzt werden sollen.

Im Richtplan Energie der Gemeinde Ostermundigen werden vor allem die Voraussetzungen zur Förderung und koordinierten Nutzung von erneuerbaren Energieträgern formuliert. Zu den erneuerbaren Energieträgern gehören unter anderem die Erd-, Grundwasser- und Umgebungsluftwärme, Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie, Biogas und Biomasse. Fossile oder nicht erneuerbare Energieträger, wie Erdöl, Erdgas, Braunkohle und Steinkohle, sind endlich und stehen nur begrenzt zur Verfügung. Sie werden möglichst durch erneuerbare Energieträger ersetzt.

Für Immobilienbesitzer*innen stellt der Richtplan Energie eine wichtige Orientierungshilfe und Entscheidungsgrundlage dar. Wird neu gebaut oder eine bestehende Heizung ersetzt, ist aus der Übersichtskarte des Richtplans Energie ersichtlich, welcher Energieträger in erster Priorität genutzt werden soll, um einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung zu leisten.

Weitere Informationen Richtplan

Weitere Informationen und wichtige Links zu erneuerbaren Energie

Weitere Informationen Klimaschutz und Klimaanpassung

Siehe auch...

Dienststelle Energie, Nachhaltigkeit & Klima, Hochbau
Umwelt

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