Nachhaltige Entwicklung sorgt für eine solidarische Gesellschaft, eine intakte Wirtschaft und eine gesunde Umwelt. Die Definition der nachhaltigen Entwicklung richtet sich nach dem Bericht der Brundtland-Kommission von 1987. Dieser hält fest: „Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, welche weltweit die heutigen Bedürfnisse zu decken vermag, ohne für künftige Generationen die Möglichkeit zu schmälern, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken“. Die aktuellen Krisen zeigen, dass die heutige Gesellschaft an einem Wendepunkt steht. Neue Regeln für ein harmonisches Zusammenleben müssen aufgestellt werden.
Die ganzheitliche Sicht der drei Dimensionen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt ist für das Verständnis von Nachhaltigkeit zentral. Sie gründet auf der Erkenntnis, dass die Zielkonflikte zwischen einer wachsenden Wirtschaft, einer solidarischen Gesellschaft und einer intakten Umwelt ausgeräumt werden müssen, damit wir auf diesem Planeten gemeinsam überleben können. Beim Konzept der nachhaltigen Entwicklung geht es also darum, möglichst gleichzeitig und koordiniert wünschbare gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Verbesserungen zu erreichen.
Nachhaltige Entwicklung ist als eines der obersten Staatsziele in der Bundesverfassung verankert. Artikel 73 fordert Bund und Kantone auf, „ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen andererseits“ anzustreben.
Seit 1997 verfolgt der Bundesrat eine Strategie «nachhaltige Entwicklung», die er regelmässig überprüft und anpasst. Die nationale Strategie hilft, die Anstrengungen auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung zu koordinieren. Sie dient den mit der Umsetzung beauftragten Akteuren auf Bundesebene als Vorgabe und Orientierung. Der Bund kann aber die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung nicht allein umsetzen. Kantone und Gemeinden und die Zivilgesellschaft, Verbände, NGOs und Interessengruppen, müssen mitziehen und konkrete Massnahmen in allen politischen Bereichen durchführen.
Eine Gesellschaft, die sich nachhaltig entwickelt, verlangt der Natur langfristig nur so viel ab, wie diese nachzuliefern vermag. Eine nachhaltige Gesellschaft hinterlässt den künftigen Generationen die Welt so, wie sie sie angetroffen hat – oder besser. Damit auch unsere Kinder und Kindeskinder sich weiterentwickeln können. (Leitlinie 1 der Strategie Nachhaltigkeit des Bundes: Zukunftsverantwortung wahrnehmen.)
Industrienationen sind von einer solchen Entwicklung noch weit entfernt. Auch die Schweiz beansprucht rund dreimal so viele Ressourcen wie die Natur auf Dauer hergeben kann. Nachhaltige Entwicklung ist nicht Spezialistensache. Jede und jeder kann dazu beitragen, unser Leben nachhaltiger zu gestalten. Helfen Sie auch mit!
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