In einem gut ausgebauten Kanalisationsnetz mit rund 50 km Hauptleitungen wird das häusliche, gewerbliche und industrielle Abwasser gesammelt und in die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Worblental nach Worblaufen geführt. Dieser Anlage sind 10 Gemeinden angeschlossen.
Bei Um- und Neubauten wird im Sinne des Umweltschutzes und der Grundwasseranreicherung wo zulässig die örtliche Versickerung von Dachwasser angestrebt.
Neuerstellungen, Erweiterungen, Erneuerungen und Entfernungen von Wasser- und Abwasserinstallationen erfordern eine Bewilligung der Wasserversorgung Ostermundigen. Das Formular "W3" für Wasser- und Abwasserinstallationen kann als Excel-Dokument durch Anklicken des folgenden Links bezogen werden --> W3.
Link zur Broschüre "Wasser - Unsere Lebensquelle"
In vielen Gemeinden – so auch in Ostermundigen mit heute 18‘000 EinwohnerInnen – wird der Boden zunehmend überbaut und versiegelt. In der Folge kann der Regen nicht mehr versickern und landet stattdessen über Regenrinnen und Abflüsse in den Leitungen der öffentlichen Kanalisation. Der ökologische Kreislauf von Regen- zu Grund- bzw. zu Trinkwasser gerät zunehmend aus den Fugen.
Die Gemeinde Ostermundigen stand vor der Wahl, die bestehende Kanalisation in grossen Teilen der Gemeinde zu vergrössern (Kapazität, Hochwasserschutz) oder die LiegenschaftseigentümerInnen zu motivieren, Regenabwasser der Kanalisation zu entziehen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Ostermundigen schon im Jahr 2006 ihr Abwasserreglement überarbeitet und eine „Faire-Regen-Regel“, eine Versickerungspflicht sowie eine Regenabwassergebühr (bei Einleitung in eine öffentliche Kanalisation oder Sauberwasserleitung) eingeführt. Die „Faire-Regen-Regel“ besagt, wer freiwillig auf die Einleitung von Regenabwasser in die öffentliche Kanalisation verzichtet, kommt in den Genuss einer Rückerstattung (Subvention) von CHF 25.- pro m2 der Kanalisation entzogener Fläche (= früherer Betrag des Einkaufs in die Kanalisation). Langfristig gilt der Grundsatz: „Wird weniger in die Kanalisation des Gemeindeverbandes ARA Worblental eingeleitet, werden auch weniger Gebühren fällig“. Wer jedoch - aus anderen Gründen - zu einer Versickerung gesetzlich verpflichtet ist, muss versickern und hat keine Subvention zugute. Dies betrifft vorab Baugesuche für Neu- und Umbauten. Es werden also nur reine Versickerungsprojekte Subventioniert.
Im Mai 2018 hat die Gemeinde Ostermundigen das WebGIS-Entwässerungsflächen (WebGIS-EF) zur Erfassung von Flächen für die wiederkehrenden Regenabwassergebühren anstelle der tabellarischen Erfassung eingeführt. Basis ist der internetbasierende Viewer WebGIS des Gemeindegeometers.
Jede erfasste versiegelte Fläche ist nun einer Parzellen-Nr. und aufgrund ihres Entwässerungs-Typs einer Farbe und einem Gebühren-Typ zugewiesen. Quartalsweise werden Reports der neu erfassten Flächen je Parzellen-Nr. generiert, welche dann ins Gebührenverrechnungsprogramm is-e / nest übertragen werden. Die Umstellung von der tabellarischen zur grafischen Erfassung erfolgt kontinuierlich und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da jede Parzelle einzeln überprüft und neu erfasst wird. Wir eine Eigentümer neu erfasst, bekommt er mit der nächsten Regenabwassergebührenrechnung einmalig einen Entwässerungsflächenplan sowie den dazugehörenden Report seiner Parzelle mit den ausgewiesenen Flächen zugestellt.
Die Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit für die Gemeinde und den Eigentümer ist somit eine Win-Win-Situation für beide Seiten.