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Zivilschutz - wegzugs- bzw. Umzugsmeldung


Jeglicher Weg- bzw. Umzug eines Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) muss umgehend, wenn möglich im Voraus, mindestens innerhalb von 2 Wochen nach dem Weg- bzw. Umzug, der zuständigen Zivilschutzstelle schriftlich, mit Abgabe des Dienstbüchleins, gemeldet werden.

Personalien AdZS

Alte Wohnadresse

Freistellungsgesuch zu Gunsten ZSO Bantiger

Bei einem Wegzug innerhalb des Gebietes der ZSO Bantiger (betrifft die Gemeinden Allmendingen bei Bern, Bäriswil, Bolligen, Ittigen, Krauchthal, Muri bei Bern, Ostermundigen und Stettlen) bleiben Sie bei der ZSO Bantiger dienstpflichtig. Bei einem Wegzug ausserhalb des Gebietes der ZSO Bantiger wird im Normalfall eine andere ZSO zuständig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich durch die neue ZSO freistellen zu lassen, damit man weiterhin die Dienstleistungen bei der ZSO Bantiger absolvieren kann.

Freistellungsgesuch zu Gunsten ZSO Bantiger

Der schlussendliche Entscheid, ob Sie freigestellt werden können, liegt beim Kommando der ZSO Bantiger sowie beim Kommando der neu zuständigen ZSO. Eine Freistellung ist nicht in jedem Fall möglich bzw. sichergestellt. Eine Freistellung bei einem Wegzug ausserhalb des Kantons Bern ist leider nicht möglich.

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