Diesem Gesuch sind zwingend Beweismittel bzw. Bestätigungen (Arztzeugnis, Bestätigung Arbeitgeber/Schule/Uni, Buchungsbeleg, etc.) beizulegen. Solange keine Bewilligung einer Dispensation / Urlaub ausgesprochen wurde, gilt das Aufgebot und die Einrückungspflicht.