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Anmeldung Streetfood-Festival Ostermundigen 2025


Samstag, 14. Juni 2025, 14 – 24 Uhr

Teilnahmegebühr/Standplatz (Boden)

Bestellung von Marktständen (Tisch mit Dach), Kühlschränken

Eigene Infrastruktur
Bitte exakte Grösse angeben bei laufendem Betrieb inkl. evtl. aufklappbarem Vordach.

Bestellung Elektroanschlüsse, Infrastruktur

Aufenthaltsdauer

Allgemeine Informationen
Die Anmeldung ist auszufüllen bis spätestens Freitag, 28. März 2025.
Die Gemeinde entscheidet bis zum 30. April 2025 mittels Zu- oder Absage über die Auswahl und Annahme der Gastro-Bewerbungen. Die Gastronomen werden anschliessend schriftlich benachrichtig.
Das Festival findet bei jeder Witterung statt. Es ist ein Festzelt vorhanden. 
Bei kurzfristiger Abmeldung nach dem 1. Juni müssen 100% der Kosten erhoben werden.
Bitte kennzeichnen Sie Ihren Stand nach Möglichkeit «länderspezifisch» mit Fahne, Flaggen, Plakaten etc.
Der Verkauf von Tabakwaren ist nicht gestattet.

Mehrweg-Geschirr-/Abfallkonzept
Das Streetfood-Festival Ostermundigen unterliegt keiner Mehrweg-Geschirr-Pflicht. Bitte verweden/vergeben sie im Rahmen des Einweggeschirrs nach Möglichkeit wiederverwertbare und/oder biobasierte Grundstoffe wie PET (Sammelstellen vor Ort), Glas (Rückgabeerwähnung am Stand), Kartonschalen, Papierservietten etc.

Ihre genauen Angaben: Speisen/Menüs
Beispiel
Speise MengePreis pro Verkaufseinheit
Hot Dog 1Fr. 5.-

Ihre genauen Angaben: Getränke
Alle Gastronomen dürfen alkoholische Getränke an Erwachsene verkaufen.

Jugendschutzkonzept/Alkoholabgabeverbote (Auszug aus dem Gastgewerbegesetz)
Art. 29.1: Verboten sind die Abgabe und der Verkauf
    a.) alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren sowie an volksschulpflichtige
    Schüler/innen,
    b.) gebrannter, alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren,
    c.) alkoholischer Getränke an Betrunkene und
    d.) alkoholischer Getränke mittels Automaten, die öffentlich zugänglich sind.
Zudem dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nach 21 Uhr nur bewirtet werden, wenn die verantwortliche Person annehmen darf, dass sie durch die gesetzlichen Vertreter/in zum Besuch ermächtigt sind.
Nicht gestattet ist auch der Kleinhandel mit gebrannten Wassern unter der Gewährung von Zugaben und anderen Vergünstigungen, die den Konsumenten anlocken sollen – «Happy Hour», etc. (Art. 41, Abs. 1 Best. h Alkoholgesetz).

Sirup-Artikel: Gemäss Art. 28 Gastgewerbegesetz haben Gastgewerbetreibende mit Alkoholausschank mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger anzubieten als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge.

Preisvorgaben:
Mineral/Softdrinks: 3 dl à Fr. 3.-; 4 dl à Fr. 4.- ; 5 dl à Fr. 5.-
Bier: 3 dl ab Fr. 4.-; 4 dl à Fr. 5.-; 5 dl. à Fr. 6.-
Weiss-/Rotwein: 1 dl ab Fr. 4.-
Cocktails/Longdrinks: ca. 3 dl. ab Fr. 10.-

Beispiel

GetränkMarke / LabelMengePreis pro VerkaufseinheitPreis pro Deziliter
MineralHenniez3 dlFr. 3.-Fr. 1.00
BierFelsenau3 dlFr. 4.-Fr. 1.33

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