Ihre genauen Angaben: Getränke
Alle Gastronomen dürfen alkoholische Getränke an Erwachsene verkaufen.
Jugendschutzkonzept/Alkoholabgabeverbote (Auszug aus dem Gastgewerbegesetz)
Art. 29.1: Verboten sind die Abgabe und der Verkauf
a.) alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren sowie an volksschulpflichtige
Schüler/innen,
b.) gebrannter, alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren,
c.) alkoholischer Getränke an Betrunkene und
d.) alkoholischer Getränke mittels Automaten, die öffentlich zugänglich sind.
Zudem dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nach 21 Uhr nur bewirtet werden, wenn die verantwortliche Person annehmen darf, dass sie durch die gesetzlichen Vertreter/in zum Besuch ermächtigt sind.
Nicht gestattet ist auch der Kleinhandel mit gebrannten Wassern unter der Gewährung von Zugaben und anderen Vergünstigungen, die den Konsumenten anlocken sollen – «Happy Hour», etc. (Art. 41, Abs. 1 Best. h Alkoholgesetz).
Sirup-Artikel: Gemäss Art. 28 Gastgewerbegesetz haben Gastgewerbetreibende mit Alkoholausschank mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger anzubieten als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge.
Preisvorgaben:
Mineral/Softdrinks: 3 dl à Fr. 3.-; 4 dl à Fr. 4.- ; 5 dl à Fr. 5.-
Bier: 3 dl ab Fr. 4.-; 4 dl à Fr. 5.-; 5 dl. à Fr. 6.-
Weiss-/Rotwein: 1 dl ab Fr. 4.-
Cocktails/Longdrinks: ca. 3 dl. ab Fr. 10.-