Im Rahmen des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen per 1. Juni 2016 von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) über.
Vorgehen
Sie reichen ein Gesuch bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ein:
- Persönlich am Schalter (gültigen Ausweis mitnehmen)
- Schriftlich per Post oder E-Mail (Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes beilegen)
Für die Gemeinde Ostermundigen zuständig:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Mittelland Nord
Bernstrasse 5
Postfach 207
3312 Fraubrunnen
Tel. 031 635 20 50
Fax 031 635 20 99
nfksb-mnjgkbch
KESB Mittelland Nord