Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (z.B. Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer ausserkantonalen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als WochenaufenthalterIn registrieren. Dazu benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung über den auswärtigen Aufenthalt, welche via Formular, telefonisch oder per Mail bestellt werden kann. Der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleibt in der Gemeinde Ostermundigen.