Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet, behandelt, lagert, transportiert, abgibt, einführt oder ausführt, hat seine Tätigkeit dem Kantonalen Laboratorium Bern zu melden. Ausgenommen ist die gelegentliche Abgabe in kleinem Rahmen an Basaren, Schulfesten und Ähnlichem. Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb. Die Meldungen unterscheiden zwischen Neuerfassung, Mutation und Betriebsschliessung.
Die "Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV)" mit Stand 01.07.2010 regelt
- das Herstellen, Verarbeiten, Behandeln, Lagern, Transportieren, Kennzeichnen, Anpreisen und Abgeben von Lebensmitteln;
- den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln;
- die Selbstkontrolle;
- die amtliche Kontrolle von Lebensmitteln und
- die Anforderungen an die mit der Lebensmittelkontrolle betrauten Personen.
Für jeden Lebensmittelbetrieb ist eine verantwortliche Person zu bezeichnen, welche die oberste Verantwortung für die Produktionssicherheit im Betrieb trägt. Die verantwortliche Person sorgt im Rahmen ihrer Tätigkeit dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen an Lebensmittel eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf Gesundheitsschutz sowie den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln. Sie ist zur Selbstkontrolle verpflichtet. Alle Massnahmen im Rahmen der Selbstkontrolle sind schriftlich zu dokumentieren.
Kontrollen werden vom Kantonalen Laboratorium Bern vorgenommen. Sie dienen der Überprüfung, ob das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Die Kontrollen erfolgen in der Regel ohne Vorankündigung.
Das entsprechende Formular "Meldeformular für Lebensmittelbetriebe" kann im Internet unter www.be.ch/kl heruntergeladen werden.
Kontaktadresse
Kantonales Laboratorim Bern
Muesmattstrasse 19
3000 Bern 9
Telefon +41 31 633 11 11
Telefax +41 31 633 11 98
Schalterstunden:
Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 und 13.30 bis 16.30 Uhr
Wichtig: Der für den Kreis Ostermundigen (Teilkreis 3) zuständige Lebensmittelkontrolleur kann jeweils nur gegen Voranmeldung aufgesucht werden.