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Zuzug

Zuzug von Schweizerinnen und Schweizern

Wenn Sie den Zuzug direkt über den E-Umzug https://www.eumzug.swiss/eumzugngx/global vornehmen, müssen Sie nicht mehr persönlich vorsprechen und sich auch nicht zusätzlich über das Onlineformular anmelden.

Bitte melden Sie sich provisorisch via Formular an und vereinbaren innerhalb von 14 Tagen einen Termin für die persönliche Anmeldung. Mitzubringen sind: 

  • Heimatschein
  • Angaben über die Wohnungslage und Haushalt gemäss Registerharmonisierungsgesetz oder bei Untermiete das Einverständnis der Liegenschaftsverwaltung
  • Familienausweis (wenn verheiratet) / Geburtsschein und Sorgerechtsnachweis (wenn ledig oder geschieden)
  • Identitätskarte / Pass
  • Einverständnis des anderen Elternteils, wenn nur Mutter oder Vater mit Kind zuzieht Meldeformular
  • Sie erhalten beim Hinterlegen des Heimatscheines einen Niederlassungsausweis

Mitzubringen sind:

  • Angaben über die Wohnungslage und Haushalt gemäss Registerharmonisierungsgesetz
  • Identitätskarte / Pass
  • Sorgerechtsnachweis (wenn ledig oder geschieden)
  • Einverständnis des anderen Elternteils, wenn nur Mutter oder Vater mit Kind zuzieht


Zuzug von Ausländerinnen und Ausländer

Wenn Sie den Zuzug direkt über den E-Umzug https://www.eumzug.swiss/eumzugngx/global vornehmen, müssen Sie nicht mehr persönlich vorsprechen und sich auch nicht zusätzlich über das Onlineformular anmelden.

Bitte melden Sie sich provisorisch via Formular an und vereinbaren innerhalb von 14 Tagen einen Termin für die persönliche Anmeldung. Mitzubringen sind:

  • Pass / Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Familienausweis
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (wenn vorhanden)
  • Angaben über die Wohnungslage und Haushalt gemäss Registerharmonisierungsgesetz oder bei Untermiete das Einverständnis der Liegenschaftsverwaltung
  • Abmeldebestätigung der früheren Gemeinde
  • Eheurkunde / Scheidungsurkunde
  • Geburtsurkunde und Sorgerechtsnachweis der Kinder (wenn nicht verheiratet)
  • Einverständnis des anderen Elternteils, wenn nur Mutter oder Vater mit Kind zuzieht
    Meldeformular

ZUZUG VON AUSLÄNDERINNEN UND AUSLÄNDER AUS DEM AUSLAND

Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen Sie sich zwingend vor Arbeitsbeginn bei der Gemeinde Ostermundigen anmelden, sollten Sie nicht über das Meldeverfahren geregelt sein. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 031 930 14 26 oder einwohnerdienste@ostermundigen.ch, gerne teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen Sie zur Registrierung mitbringen müssen.

Zuzug
Einwohnerdienste, Öffentliche Sicherheit
Umzug

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