Es werden keine telefonischen Adressauskünfte an Drittpersonen erteilt. Adressauskünfte werden auf schriftliches Gesuch oder per Mail mit Vorlage eines Interessensnachweises (z.B. Vertrag, Rechnung, Police, etc.) beantwortet.
Gemäss der Gebührenverordnung der Gemeinde Ostermundigen sind Einzelauskünfte aus dem Einwohnerregister kostenpflichtig. Die Gebühr kann auch verrechnet werden, wenn die Person nicht im Einwohnerregister eingetragen ist.
Listenauskunft
Gemäss Artikel 1 des Datenschutzreglements der Gemeinde Ostermundigen dürfen systematisch geordnete Daten bekannt gegeben werden. Der/die Gesuchsteller/in nimmt davon Kenntnis
- dass Daten, die durch die betroffenen Personen gesperrt wurden nicht bekannt gegeben werden
- dass zu kommerziellen Zwecken keine Daten bekannt gegeben werden
Gesuch Listenauskunft
Kosten
Einzelauskünfte pro Person CHF 15.00
Listenauskunft Grundgebühr CHF 20.00, zusätzlich pro Personendatenangabe Fr. 0.10