Voraussetzungen
Ordentlich eingebürgert werden kann in der Gemeinde Ostermundigen nur, wer
- Insgesamt 10 Jahre in der Schweiz Wohnsitz hatte, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Gesuches,
- Mindestens 2 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Gemeinde Ostermundigen vor Einreichung des Gesuches hatte,
- in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist,
- mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist,
- die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet,
- am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnimmt,
- einen Sprachnachweis in Deutsch auf dem Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich beibringt,
- einen Einbürgerungstest bestanden hat,
- über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) verfügt,
- keine Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen zurückbezahlt hat,
- die Werte der Bundesverfassung respektiert.
Für die Berechnung der Frist von 10 Jahren Wohnsitz wird die Zeit, während der die gesuchstellende Person zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt gezählt. Der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens 6 Jahre betragen.
Weitere Informationen zum Einbürgerungsverfahren erhalten Sie unter den folgenden Links:
Staatssekretariat für Migration (SEM)
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern
Gebühren
Gemeindegebühren
Die kommunale Einbürgerungsgebühr hängt vom Bearbeitungsaufwand ab und richtet sich nach dem Gebührenreglement
Gebühren von Kanton und Bund
Die Gebühren von Kanton und Bund sind auf dem folgenden Dokument ersichtlich:
Link: Gebührenübersicht Bürgerrecht
Verfahrensablauf
Wenn Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden und einen Beratungstermin vereinbaren.