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Gebühren


(gültig ab 01.01.2012)

1.1 Dauernde Beanspruchung

1.1.1
Bearbeitungsgebühr für die Bewilligung einer Gesamtanlage einzelner Netzbetreiber

  • Aufwandgebühr II, mindestens Fr. 2'000.00

1.1.2
Grundgebühr für Bearbeitung Einzelbewilligungsgesuch (Einzelfall)

  • Fr. 145.00

1.1.3
Benützung für unterirdische private Rohrleitungen und Kabel, einmalig pro m

  • Fr. 30.00

1.1.4
Einzug von Kabel in öffentliche Rohrleitungen, einmalig pro m

  • Fr. 35.00

1.1.5
Benützung für private Überspannleitungen, einmalig pro m

  • Fr. 20.00

1.1.6
Benützung für private Überspannleitungen, einmalig pro m

  • Fr. 25.00

1.1.7
Benützung für Verbindungsgänge, Fluchtwege,
Licht- und Luftschächte, Warenlifte, Kabelbrücken und dergleichen

  • pro m2 und Jahr Fr. 25.00
  • mindestens pro Jahr Fr. 60.00

1.1.8
Benützung für Vordächer

  • pro m2 und Jahr Fr. 20.00
  • mindestens pro Jahr Fr. 30.00

1.2 Vorübergehende Beanspruchung

1.2.1
Grundgebühr für Bearbeitung Bewilligungsgesuch

  • F r. 145.00

1.2.2
Gemeindeeigene Anlässe, kulturelle Darbietungen ortsansässiger Vereine sowie Anlässe von ortsansässigen politischen Parteien und gemeinnützigen Institutionen

  • gebührenfrei

1.2.3
Benützung öffentlicher Grund, pro Monat

  • bis 10 m2, Fr. 60.00
  • pro weiteren m2, Fr. 8.00

1.2.4
Erdanker, einmalig pro Stück.

  • Fr. 50.00

1.2.5
Erstellen Strassenzustandsprotokoll

  • Fr. 145.00

1.4 Instandstellung

1.4.1
Nachträgliches Einlegen von bituminösem Fugenband, pro m

  • Fr. 13.00

10.1 Bewilligungen

10.1.1
Bewilligung für Strassenanschluss

  • Aufwandgebühr II

10.1.2
Ergänzung oder Korrektur von Strassenanschlussgesuche

  • Aufwandgebühr II

10.2 Kontrollen

10.2.1
Baukontrollen während Bau und Schlussabnahmen, pro Objekt

  • Aufwandgebühr II, mindestens Fr. 90.00

10.2.2
Mehraufwendungen infolge Nichtbeachten von Bauvorschriften, unsachgemässer Ausführung oder im Fall von aussergewöhnlichen Arbeiten

  • Aufwandgebühr II

10.3 Dienstleistungen

10.3.1
Mitwirkung bei der Verteilung oder beim Bezug von Erschliessungskosten im Interesse der Grundeigentümer (Art. 69 Abs. 3 Baugesetz)

  • Aufwandgebühr II

10.3.2
Leistungen des Werkhofs

  • Löhne, Aufwandgebühr I
  • zusätzliche Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit, Zuschläge nach PBO

10.3.3
Geräte, Maschinen, Material des Werkhofs

  • Gemäss gültigem Taglohn-Tarif der Baumeisterverbände Bern-Mittelland/Bern-Stadt

10.4 Umweltrechtliche Verrichtungen

10.4.1
Umweltrechtliche Berichte und Massnahmen

  • Aufwandgebühr II

10.5 Baupolizeiliche Verrichtungen

10.5.1
Verfügungen nach Art. 45 ff Baugesetz (Baueinstellung, Wiederherstellung etc.) oder Anschlussverfügungen

  • Aufwandgebühr II

10.5.2
Kostenverfügungen (Anschluss- und Benutzungsgebühren)

  • Fr. 100.00 bis 500.00

10.6 Weitere Verrichtungen

10.6.1
Besondere Leistungen wie Fachberichte, Gutachten, Verhandlungen mit kantonalen Behörden, ausserordentliche Besichtigungen oder besondere Dienstleistungen auf Verlangen.

  • Aufwandgebühr II

10.6.2
Reverse und Vereinbarungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben

  • Aufwandgebühr II

10.6.3
Erarbeiten von Detailerschliessungsprojekten und Projektbegleitung

  • Aufwandgebühr II

10.6.4
Situationspläne

  • Format A4, Fr. 1.00
  • Format A3, Fr. 2.00
  • Plankopie, tatsächliche Kosten
  • Fotokopie, Fr. 2.00

Besondere Bestimmungen

Wo dieser Tarif einen Rahmen für die Gebühr vorsieht, richtet sich die Gebühr im Einzelfall nach dem verursachten Aufwand.

Aufwandgebühr I Fr. 90.--
Aufwandgebühr II Fr. 145.--

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