(gültig ab 01.01.2012)
1.1.1
Bearbeitungsgebühr für die Bewilligung einer Gesamtanlage einzelner Netzbetreiber
1.1.2
Grundgebühr für Bearbeitung Einzelbewilligungsgesuch (Einzelfall)
1.1.3
Benützung für unterirdische private Rohrleitungen und Kabel, einmalig pro m
1.1.4
Einzug von Kabel in öffentliche Rohrleitungen, einmalig pro m
1.1.5
Benützung für private Überspannleitungen, einmalig pro m
1.1.6
Benützung für private Überspannleitungen, einmalig pro m
1.1.7
Benützung für Verbindungsgänge, Fluchtwege,
Licht- und Luftschächte, Warenlifte, Kabelbrücken und dergleichen
1.1.8
Benützung für Vordächer
1.2.1
Grundgebühr für Bearbeitung Bewilligungsgesuch
1.2.2
Gemeindeeigene Anlässe, kulturelle Darbietungen ortsansässiger Vereine sowie Anlässe von ortsansässigen politischen Parteien und gemeinnützigen Institutionen
1.2.3
Benützung öffentlicher Grund, pro Monat
1.2.4
Erdanker, einmalig pro Stück.
1.2.5
Erstellen Strassenzustandsprotokoll
1.4.1
Nachträgliches Einlegen von bituminösem Fugenband, pro m
10.1.1
Bewilligung für Strassenanschluss
10.1.2
Ergänzung oder Korrektur von Strassenanschlussgesuche
10.2.1
Baukontrollen während Bau und Schlussabnahmen, pro Objekt
10.2.2
Mehraufwendungen infolge Nichtbeachten von Bauvorschriften, unsachgemässer Ausführung oder im Fall von aussergewöhnlichen Arbeiten
10.3.1
Mitwirkung bei der Verteilung oder beim Bezug von Erschliessungskosten im Interesse der Grundeigentümer (Art. 69 Abs. 3 Baugesetz)
10.3.2
Leistungen des Werkhofs
10.3.3
Geräte, Maschinen, Material des Werkhofs
10.4.1
Umweltrechtliche Berichte und Massnahmen
10.5.1
Verfügungen nach Art. 45 ff Baugesetz (Baueinstellung, Wiederherstellung etc.) oder Anschlussverfügungen
10.5.2
Kostenverfügungen (Anschluss- und Benutzungsgebühren)
10.6.1
Besondere Leistungen wie Fachberichte, Gutachten, Verhandlungen mit kantonalen Behörden, ausserordentliche Besichtigungen oder besondere Dienstleistungen auf Verlangen.
10.6.2
Reverse und Vereinbarungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben
10.6.3
Erarbeiten von Detailerschliessungsprojekten und Projektbegleitung
10.6.4
Situationspläne
Wo dieser Tarif einen Rahmen für die Gebühr vorsieht, richtet sich die Gebühr im Einzelfall nach dem verursachten Aufwand.
Aufwandgebühr I Fr. 90.--
Aufwandgebühr II Fr. 145.--