Der Personaldienst ist zuständig für die administrative Abwicklung aller Personalgeschäfte, die Führung von Lohnbuchhaltung, Sozialversicherungen und Zeiterfassung. In Zusammenarbeit mit Vorgesetzten ist der Personaldienst verantwortlich für die Umsetzung der Personalprozesse. Dazu gehören insbesondere die Personalplanung, die Stelleneinreihung, die Personalbeschaffung, die Personalerhaltung sowie die Trennung. Die Lernenden-Ausbildung setzt der Personaldienst gemeinsam mit Berufs- und Praxisbildner/innen um. Zudem sorgt er zudem für die gesetzes- und reglementskonforme Abwicklung aller personalrechtlichen Abläufe sowie für die laufende Aktualisierung der verwaltungsrechtlichen Grundlagen und themenbezogenen Arbeitsinstrumente.