Auftrag der Sozialhilfe ist die Unterstützung von bedürftigen Personen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialhilfegesetzes, der Sozialhilfeverordnung, den SKOS-Richtlinien und dem BKSE-Handbuch.
Als bedürftig gelten Personen, die für ihren Lebensunterhalt nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen können. Unter diesen Voraussetzungen hat jede Person Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie ihren Wohnsitz in Ostermundigen hat.
Die Sozialhilfe hat folgende Aufgaben:
- Prüfen von Sozialhilfeanträgen
- Ausrichten der wirtschaftlichen/finanziellen Hilfe
- Beraten der bedürftigen Personen in regelmässigen Beratungsgesprächen
- Kontrolle der gesetzlichen Bestimmungen, die mit dem Bezug von Sozialhilfeleistungen verbunden sind.
Das Sozialhilfegesetz hält ausdrücklich fest, dass das Prinzip der Subsidiarität zu berücksichtigen ist. Dies bedeutet unter anderem, dass Leistungen Dritter (wie Versicherungen, Arbeitgeber, Verwandte) einzufordern sind. Zudem soll die finanzielle Unterstützung vorübergehend sein. Sie ist zweckgebunden und rückerstattungspflichtig.