Eine Fristverlängerung für Ihre Steuererklärung können Sie bequem online beantragen (Frist als Privatperson verlängern (be.ch)).
Für eine telefonische Fristverlängerung oder eine Fristverlängerung bei uns am Schalter benötigen wir zwingend den Brief zu Ihrer Steuererklärung mit den Ihren persönlichen Zugangsdaten (ZPV-Nummer, Fall-Nummer, ID-Code). Ohne diesen Brief können wir keine Fristverlängerung für Sie eingeben.