Bild

Steuerverwaltung

Öffnungszeiten

Montag:
08.00 - 11.45 Uhr
13.45 - 18.00 Uhr

Dienstag:
Vormittags geschlossen
13.45 - 17.00 Uhr

Mittwoch & Donnerstag:
08.00 - 11.45 Uhr
13.45 - 17.00 Uhr

Freitag:
08.00 - 15.00 Uhr durchgehend

Die Steuerverwaltung vertritt die Gemeinde Ostermundigen gegenüber der kantonalen Steuerverwaltung.

Dienststellenleitung

Weber Christoph

Steueranlagen 2024

  • Gemeinde Ostermundigen: 1.69 x der gesetzlichen Einheitsansätze
  • Kanton Bern: 3.025 x der gesetzlichen Einheitsansätze
  • Liegenschaftssteuern: 1.5 ‰ des Amtlichen Wertes für natürliche und juristische Personen
  • Kirchensteuer reformiert 0.184, römisch-katholisch 0.190, christkatholisch 0.276
  • Kirchensteuer juristische Personen: 0.1870
  • Feuerwehrpflichtersatz: 3.4% des Kantonssteuerbetrages, max. CHF 200.00
  • Hundesteuer CHF 100.00

Steuererklärungsformulare

Falls Ihnen Formulare für die Steuererklärung fehlen oder diese verloren gegangen sind, können Sie bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern zusätzliche persönlich identifizierte Formulare bestellen.

Nachdrucke bereits vorhandener, aber nicht mehr auffindbarer Formulare können Sie gegen Vorweisen eines Ausweispapieres bei uns am Schalter abholen.

Die Zugangsdaten für Ihre Steuererklärung können Sie ausschliesslich bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern nachbestellen (Kontaktformular / Betreff Steuererklärung – Technischer Support (z.B. ID-Code) oder telefonisch unter der Nummer 031 633 60 01.

Fristverlängerung

Eine Fristverlängerung für Ihre Steuererklärung können Sie bequem online beantragen (Frist als Privatperson verlängern (be.ch)).

Für eine telefonische Fristverlängerung oder eine Fristverlängerung bei uns am Schalter benötigen wir zwingend den Brief zu Ihrer Steuererklärung mit den Ihren persönlichen Zugangsdaten (ZPV-Nummer, Fall-Nummer, ID-Code). Ohne diesen Brief können wir keine Fristverlängerung für Sie eingeben. Haben Sie die Zugangsdaten nicht mehr, können Sie diese bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern nachbestellen (Kontaktformular / Betreff Steuererklärung – Technischer Support (z.B. ID-Code)) oder die Fristverlängerung direkt bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern (Tel. 031 633 60 01) beantragen.

Steuerraten

Die bernischen Steuerraten sind an folgenden Terminen fällig:

  • 20. Mai
  • 20. August
  • 20. November

Steuern bezahlen / Inkasso / Einzahlungsscheine

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern führ den Inkassobereich für die Gemeinde Ostermundigen. Bei Fragen zu Steuerschulden, Steuerausständen, Ratenzahlungen oder die Bestellung von Einzahlungsscheinen und Kontoauszügen wenden Sie sich deshalb bitte direkt an die Inkassostelle der Steuerverwaltung des Kantons Bern (Telefon 031 633 60 01).

Steuererlasse

Die Gesuche um Steuererlass und Erlass im Veranlagungsverfahren (Art. 41) sind direkt bei uns auf der Gemeinde einzureichen. Bitte beachten Sie, dass bei den jeweiligen Budgets die Angaben des aktuellen Jahres gemacht werden müssen.

Öffentlichkeit des Steuerregisters

Alle im Steuerregister geführten Werte unterliegen seit dem 1. Januar 2016 grundsätzlich dem Steuergeheimnis. Weitere Informationen über die Auskunft aus dem Steuerregister steht über die Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern zur Verfügung.

Auf schriftlichen Antrag sind gegen eine Gebühr von CHF 10.00 (plus Porto) pro steuerpflichtige Person folgende Steuerauskünfte erhältlich:

  • Steuerbares Einkommen und Vermögen
  • Amtliche Werte in der Gemeinde Ostermundigen
Bernstrasse 65D
3072 Ostermundigen
+41 31 930 11 56
E-Mail
Fristverlängerung, Steuererklärung ausfüllen, Steuererlassgesuch, Steuern berechnen, Steuern bezahlen, Steuerregister

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen