Der Gemeinderat ist Verwaltungs- und Vollzugsbehörde (Exekutive) der Gemeinde. Er besteht aus 7 Mitgliedern. Ausser dem hauptamtlichen Gemeindepräsidenten versehen die übrigen 6 Gemeinderatsmitglieder ihr Amt nebenamtlich.
Jedes Gemeinderatsmitglied steht einem Departement vor. Der Gemeinderat wird alle vier Jahre neu gewählt, gleichzeitig mit den Mitgliedern des Grossen Gemeinderates (Legislative) im Proporzverfahren. Einzig der oder die Gemeindepräsident/in wird im Majorzverfahren gewählt. Die nächsten Wahlen finden im Jahre 2024 statt.
Gemäss Art. 10 a der Gemeindeordnung haben die Mitglieder des Gemeinderates ihre nebenberuflichen Tätigkeiten und die öffentlichen Ämter sowie die Mitgliedschaften in ortsansässigen Vereinen offen zu legen. Die Abteilung Präsidiales führt ein entsprechendes Register.
Zusammensetzung bis 31. Dezember 2024