Tarif A: Ortsansässige Vereine und politische Parteien
Tarif B: Ortsansässige Private, Firmen und Gesellschaften
Tarif C: Nicht ortsansässige Vereine, Parteien, Private, Firmen und Gesellschaften
Tarif D: Ausstellungen kommerziell
Bei Vermietung von weniger als 1 Tag wird die Leitung Tell ermächtigt, eine angemessene Gebührenreduktion vorzunehmen.
Bühnenproben: Pauschal Fr. 60.-
Auf und Abbau: für Ausstellungen und kommerzielle Anlässe gilt der entsprechende Tarif (A-D) mit 50%
Reinigungskraft: Ansatz Fr. 35.- pro Stunde
Bühnenmeister: Ansatz Fr. 35.- pro Stunde
Leistungen Leitung / Werkhof: Ansatz gemäss Gebührenverordnung
Technische Hilfsmittel: Lautsprecheranlage / Mikrofon, grosse Leinwand, Daten- / Video- Projektor, Hellraumprojektor, kleine Leinwand, Flip-Chart, Bühnenpodeste, Beleuchtung / Bühne, Rednerpult.
Preise auf Anfrage.
Umtriebsentschädigung bei Absagen:
0 - 7 Tage vor dem Anlass 100% des Tarifs
8 - 60 Tage vor dem Anlass 50% des Tarifs
Ab 60 Tage vor dem Anlass Saal Fr. 50.-; übrige Räume Fr. 20.-
Depotgebühren: Die Leitung Tell ist ermächtigt, eine Depotgebühr von max. Fr. 200.- für Getränke und max. Fr. 200.- für die Reinigung zu verlangen (bar bei Schlüsselübergabe)
Genehmigt durch den Gemeinderat am 3. November 2002, Trakt. Nr. 525 mit Änderungen vom 4. März 2003, Trakt. Nr. 107 und 30. November 2004, Trakt. Nr. 459 und 7. Dezmebr 2010 Trakt. Nr. 386.
Benützungsordnung
Die Benützungsordnung können Sie hier als PDF herunterladen.