Diese werden für ein bestimmtes Grundstück erteilt und legen die Betriebsart und den Umfang des bewilligten Betriebes fest.
Es wird zwischen folgenden Betriebsbewilligungen unterschieden:
- A Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank
- B Öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank
- C Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank
- D Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank
- E Lokal für nicht öffentliche Veranstaltungen.
Betriebsbewilligungen lauten auf eine verantwortliche Person und sind unbefristet gültig. Wechselt die verantwortliche Person, ist eine neue Betriebsbewilligung einzuholen.
Das Formular "Gesuch um Betriebsbewilligung Gastgewerbe" sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Regierungsstatthalteramts unter diesem Link.
Das ausgefüllte Gesuch ist unterschrieben und mit den verlangten Beilagen mindestens 30 Tage vor der Eröffnung des Betriebs bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit, Zentrale Dienste, einzureichen.