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Gastgewerbe


Das Gastgewerbegesetz (GGG) vom 11.11.1993 ordnet die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken. Dem Gesetz sind gewerbsmässige Tätigkeiten unterstellt. Als Ausübung des Gastgewerbes gelten:

  • das Beherbergen von Gästen,
  • die Abgabe von Speisen oder Getränken zum Konsum an Ort und Stelle sowie
  • das Ueberlassen von Räumen für den Konsum von Speisen und Getränken.

Als Handel mit alkoholischen Getränken gilt der Verkauf an den Endverbraucher, sofern die Getränke nicht zum Konsum an Ort und Stelle bestimmt sind.

Das Gesetz unterscheidet zwischen Betriebsbewilligungen und Einzelbewilligungen.

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