Ostermundigen entwickelt sich und soll auch in Zukunft eine attraktive Gemeinde mit einer hohen Lebensqualität sein. Dafür setzt sich die Raumplanung, respektive Ortsplanung ein und steuert die langfristige und nachhaltige räumliche Entwicklung der Gemeinde.
Als Schnittstelle zwischen dem Landschaftsraum Bern-Ost und der Kernstadt Bern bietet Ostermundigen eine attraktive Lage, an der eine Vielfalt von Menschen und Funktionen zusammenfinden. Historisch aus verschiedenen Ortsteilen entstanden, bildet sich auch in der Ortsstruktur eine gesunde Vielfalt mit lokalen Quartieridentitäten ab und bietet Möglichkeiten für Treffpunkte und Begegnungsräume.
Räumliche Entwicklungsstrategie (RES)
Für Ostermundigen zeigt die Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) auf, in welche Richtung sich die Gemeinde in räumlich entwickeln will. Sechs strategische Leitsätze weisen den raumplanerischen Weg:
• «Innere Entwicklung als Chance begreifen und nutzen»
• Netz(e) und Ort(e) klären, festigen und neu schaffen.
• Quartiere und «zentrale Baustellen» gebietsspezifisch stärken und entwickeln.
• Landschaft(en) erhalten, vernetzen und aufwerten.
• Mobilität(en) nachhaltig und ortsverträglich gestalten.
• Nachbarschaft(en) und Partnerschaft(en) gestalten.
Baurechtliche Grundordnung
Die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde besteht heute aus dem Baureglement (1995), dem Zonenplan (1993) inkl. Walfeststellung (2020), dem Schutzzonenplan (1993), dem Zonenplan Naturgefahren (2017), sowie diversen Sondernutzungsplanungen.
Ortsplanungsrevision O’mundo
Mit der laufenden Ortsplanungsrevision O’mundo wird die bestehende baurechtliche Grundordnung aktualisiert und eine ganzheitliche und nachhaltige Entwicklung angestrebt. Nebst attraktiven Freiräumen soll auch ein ökonomischer Mehrwert für die Gemeinde geschaffen werden.
https://www.omundo.ch/