Den Ortsnamen “Ostermundigen” finden wir erstmals in einer Urkunde über einen Zehntstreit mit der Kirche Muri aus dem Jahr 1239. Von hier ab wird der Name Ostermundigen in vielen Urkunden, als nächstes in einem Verkaufsakt von 1279, festgehalten. Soweit bekannt, tauschten die Klöster Interlaken und Fraubrunnen in dieser Gegend Schupposen und Bodenzinsen untereinander aus.
Es ist möglich, dass der Name von dem im 14. Jahrhundert oft erwähnten und scheinbar recht bedeutenden burgerlichen Stadtgeschlecht der “von Ostermundigen” hergeleitet resp. als Kennzeichen für dessen hiesige Besitztümer verwendet wurde. Diese Annahme würde uns auch nicht daran hindern, den Namen auf alemannischen Ursprung zurückzuführen. In frühester Zeit wurden die Familien und Sippen nach ihrem Oberhaupt benannt. Mit der Nachsilbe -inga/-ingung drückte man die Zugehörigkeit aus. “Ostermundinga” hiess: die Leute des Ostermund. Nach historischen Angaben soll die Familie der Ostermundiger ein silbernes Gerbermesser, begleitet von zwei goldenen Sternen, in ihrem Wappen geführt haben, welches von unserer Gemeinde im Jahre 1957 als ihr eigenes, offizielles Zeichen übernommen wurde.
Das Gebiet von Ostermundigen besitzt eigentlich keine grosse Geschichte und wir wissen wenig über seine früheste Zeit. Aus dem Jahre 1653 ist bekannt, dass Ostermundigen auch die Scharen der aufständischen Bauern Niklaus Leuenbergers gesehen hat. Sie lagerten 30’000 Mann stark auf dem nahen Murifeld und in Ostermundigen, um von hier aus mit der bernischen Obrigkeit in Verhandlungen zu treten.
Im Jahre 1798 hat unsere Gemeinde den Untergang des alten Bern miterlebt, als die geschlagenen Landstürmler vom Grauholz her zurückfluteten und die nachfolgenden französischen Truppen in unsere Höfe und Dorfschaften eindrangen.
Neben diesen historischen Ereignissen ist unsere Ortschaft jedoch hauptsächlich durch die Sandsteinbrüche am Ostermundigenberg bekannt geworden. Dieses Material wurde zum Bau des Münsters, des Rathauses, der Heiliggeistkirche und vieler anderer Gebäude in der Stadt Bern verwendet. In den Ostermundiger-Steinbrüchen fand der Maler Ferdinand Hodler die Modelle für sein Meisterwerk “Der Rückzug der Eidgenossen nach der Schlacht von Marignano”, das heute im Schweizerischen Landesmuseum in Zürich ausgestellt ist. Auch Paul Klee liess sich in seinem künstlerischen Lebenswerk stark von den Ostermundiger Steinbrüchen leiten. Sein Grab befindet sich übrigens heute noch auf dem Schosshalden-Friedhof.
Aus dem Bauerndorf Ostermundigen ist mittlerweile eine der bevölkerungsreichsten Ortschaften des Kantons geworden. Während 1888 noch 1’228 Einwohner/innen gezählt wurden, sind es heute über 17’000.
Mit Wirkung ab 1. Januar 1983 wurde die ehemalige Gesamtgemeinde Bolligen aufgelöst. Die damaligen Viertelsgemeinden Bolligen, Ittigen und Ostermundigen wurden in selbständige Einwohnergemeinden umgewandelt. Damit erhielt auch Ostermundigen eine vollausgebaute Verwaltung und alle Kompetenzen, die einer bernischen Gemeinde ordentlicherweise zustehen.
Gemäss Beschlüssen der Eidgenössischen Tagsatzungen von 1520/52 waren umherziehende, verarmte und mittellose Bürger dem Herkunftskanton zuzuweisen. Es ging natürlich um die Frage, wer für die Kosten aufzukommen habe. Die Kantone wiederum haben die Unterstützungspflicht den Gemeinden überbunden. So entstand nach und nach der Begriff der Heimatgemeinde und ein erbliches Gemeindebürgerrecht, wie wir es heute kennen. Motor für diese Entwicklung war also das Armenrecht. Im Kanton Bern sind zwei so genannte Bettelordnungen aus den Jahren 1676 und 1679 auf dem Wege zur Entstehung des bernischen Heimatrechtes entscheidend: Die Heimatgemeinden wurden verpflichtet, für ihre Bürger zu sorgen. Im Jahre 1822 verpflichtete der Kanton Bern seine Gemeinden, Bürgerregister anzulegen, damit klar wurde, wer nun in der Gemeinde heimatberechtigt war und wer nicht. Wer in einer Gemeinde heimatbrechtigt war, erhielt bei seinem Wegzug einen Heimatschein (ursprünglich also ein Reisedokument) und hatte das Recht, jederzeit in die Heimatgemeinde zurückzukehren. Heute ist der Heimatschein allerdings kein Reisedokument mehr und es gibt auch kein Recht mehr, von der Heimatgemeinde unterstützt zu werden. Die Heimatgemeinde hat ihre ursprüngliche Bedeutung weitgehend verloren.
Bereits im Jahre 1528 - anlässlich der Reformation - hatte die bernische Obrigkeit die kirchlichen Behörden verpflichtet, Register über die Geburten bzw. die Taufen, die Eheschliessungen und die Todesfälle einzuführen. Diese Register waren nicht nur für die Kirche, sondern auch für den Staat selbst wichtig. Diese staatlichen Register sind heute unter der Bezeichnung „Kirchenbücher“ ein Begriff und befinden sich (zum grössten Teil) im Staatsarchiv. Im Jahre 1876 übernahm der Staat selbst die Führung der Register über Geburt, Ehe und Tod und setzte weltliche Zivilstandsbeamten ein. Aus diesen Registern, insbesondere aus den Bürgerregistern sind die alteingesessenen Familiennamen ersichtlich.
Das Heimatrecht bedeutete früher in Zeiten der Not für viele Gemeinden eine grosse Herausforderung, da das Armenwesen nach der Reformation den einzelnen Gemeinden übertragen wurde. Unter diesem Aspekt ist es verständlich, dass die Gemeinwesen danach trachteten, die Aufwendungen im Armenwesen auf das Allernotwendigste zu beschränken. Das führte dazu, dass Bedingungen geschaffen wurden, die den Wohnungswechsel in eine andere Gemeinde praktisch verunmöglichten. Ausserdem musste man sich in das Gemeindebürgerrecht einkaufen. Noch heute spricht man im Zusammenhang mit einer Einbürgerung von „Einkaufssumme“ statt Einbürgerungsgebühr. Erst seit 1803 wurde es den Bernern durch einen Beschluss der Regierung möglich, innerhalb der Eidgenossenschaft das uneingeschränkte Wohn- und Berufsausübungsrecht zu beanspruchen. (Text: Toni Siegenthaler)
Familiennamen mit dem Heimatrecht in Bolligen, Ittigen oder Ostermundigen:
Aerni / Bähni / Balzli / Bienz / Blank / Fyg / Gosteli / Hanes / Hodel / Juker / Kiener / Kindler / Kislig / Kunz / Lüdi / Maurer / Mutti / Rohrer / Rüedi / Schindler / Schöni / Stämpfli / Stölli / Wahli / Wanzenried / Witschi / Zoss.
Ostermundigen war früher Bestandteil der grossen Kirchgemeinde Bolligen, die folgende Ortschaften umfasste: Bantigen, Bolligen, Ferenberg, Flugbrunnen, Geristein, Habstetten, Ittigen und Ostermundigen. Die Taufen, Ehen und Todesfälle der Bewohner dieser Ortschaften findet man in den Kirchenbüchern von Bolligen (Taufen 1553-1875, Ehen 1605-1875, Tote 1728-1875). Wer sich für Familienforschung interessiert, muss sich in die alte deutsche Schrift einlesen und hat heute die Möglichkeit, die Kirchenbücher des Kantons Bern herunter zu laden unter https://www.be.ch/kirchenbuecher.
Nach der Verselbständigung der Ortsteile Bolligen, Ittigen und Ostermundigen, ab.1.1.1983 konnte jeder heimatberechtigte Bürger von Bolligen wählen, in welcher neu geschaffenen Gemeinde er als heimatberechtigt eingetragen sein möchte.