Der Gemeinderat führt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, das Mitwirkungsverfahren zur neuen Überbauungsordnung (UeO) «Sommerrain» durch.
Die folgenden Unterlagen sind vom 26. März 2024 bis zum 28. April 2025 auf der Gemeindewebsite www.ostermundigen.ch unter den Rubriken "Aktuelles & Projekte" > "Mitwirkungen" > "Laufende Mitwirkungen" > "UeO Sommerrain" einzusehen:
Die Unterlagen können zudem während den Büroöffnungszeiten auf Voranmeldung hin bei der Gemeindeplanung, Bernstrasse 65D, 3072 Ostermundigen eingesehen werden. Tel: 031 930 11 29; E-Mail: planung@ostermundigen.ch.
Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 28. April 2025 schriftlich zu den Absichten des Gemeinderates äussern.
Eingaben sind zu richten an: Gemeinderat Ostermundigen, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen oder per E-Mail an planung@ostermundigen.ch
Einsprachen im Sinne vom Artikel 60 des Baugesetzes können in diesem Verfahren nicht erhoben werden.
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat verabschiedet den hier aufgeschalteten Mitwirkungsbericht. Weiter wird die Zone mit Planungspflicht Nr. 39 «Tell» Mitte Juni 2024 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung eingereicht. Für die Beschlussfassung wird abschliessend der Grosse Gemeinderat Ostermundigen unter Vorbehalt des fakultativen Referendums zuständig sein.
Die Mitwirkungseingaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Sechs politische Parteien, der Berner Heimatschutz, eine Wohnbaugenossenschaft und vier Private haben die Möglichkeit genutzt, eine Mitwirkungseingabe einzureichen. Die ZPP «Tell» findet bei den politischen Parteien insgesamt Anklang. Verschiedene Eingaben fordern strengere Vorgaben betreffend Ökologie / Energie / Parkierung. Eine private Partei und der Berner Heimatschutz verlangen die Verankerung der Rücksichtnahme gegenüber den geschützten Bauten des Landsitzes Lindenhof.
Hinweise, welche nicht Gegenstand der ZPP sind, werden ebenfalls als wertvoll betrachtet und im vorliegenden Bericht aufgenommen und kommentiert.
Weitere Informationen und detaillierte Angaben finden Sie in den folgenden Unterlagen.
Der Gemeinderat verabschiedet den hier aufgeschalteten Mitwirkungsbericht. Weiter wird die Überbauungsordnung Werkstadthaus anfangs November dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung eingereicht. Für die Beschlussfassung wird abschliessend der Grosse Gemeinderat Ostermundigen unter Vorbehalt des fakultativen Referendums zuständig sein.
Die Mitwirkungseingaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:
«Fünf politische Parteien und zwei Private haben die Möglichkeit genutzt eine Mitwirkungseingabe einzureichen. Das Vorhaben Werkstadthaus findet bei den fünf politischen Parteien grossen Anklang. Ein Privater steht der Überbauung und damit dessen planerischer Grundlage, dem RES, grundsätzlich, jedoch insbesondere hinsichtlich Art und Mass der Nutzung sowie Mehrverkehr kritisch gegenüber. Die weitere private Person, welche mitwirkte, hat vorwiegend Fragen zu den Wohnungen, dem Wohnmodell und anderen Themen. Hinweise, welche nicht Gegenstand der Überbauungsordnung sind, werden ebenfalls als wertvoll betrachtet und im vorliegenden Bericht aufgenommen und kommentiert.»
Weitere Informationen und detaillierte Angaben finden Sie in den folgenden Unterlagen.
«Mitwirkung zu O’mundo» ist ausgewertet – jetzt folgt die kantonale Vorprüfung
70 interessierte Privatpersonen, Vereine, Verbände, Parteien und Firmen haben an der öffentlichen Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision O’mundo teilgenommen. Die Stoss-richtung «Zentrum stärken, Quartiere schützen» stösst auf Zustimmung. Aufgrund der Stellungnahmen zu einzelnen Neuerungen hat der Gemeinderat seine Vorschläge für die neue baurechtliche Grundordnung der Gemeinde teilweise präzisiert und ergänzt. Nun geht die Vorlage in die kantonale Vorprüfung.»
Baureglement
Zonenplan Siedlung
Zonenplan Infrastruktur
Zonenplan Landschaft und Ökologie
Erläuterungsbericht TEIL 1 - Prozess - Ziele – Umsetzungsstrategie
Erläuterungsbericht TEIL 2 - Massnahmen, Auswirkungen & Verfahren
Erläuterungsbericht TEIL 3 - Rahmenbedingungen - Analysen
Mitwirkungsbericht
Die Gemeinderäte von Ostermundigen und Bolligen bringen gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Planungsinstrumente zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:
Überbauungsordnung Fussballcampus Region Bern, bestehend aus:
Die Mitwirkungseingaben können online auf der Webseite www.fussballcampus.ch bzw. als separates Dokument an info@fussballcampus.ch eingereicht werden.
Oder per Post an die Gemeindeverwaltung Ostermundigen, Planung, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen eingesandt werden.
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