Zum betrieblichen Unterhalt gehört auch der Winterdienst. Ab Mitte November bis Mitte März wird das Strassennetz täglich ab 03.00 Uhr überwacht. Je nach Strassenzustand wird eine Gruppe oder allenfalls das gesamte Werkhofpersonal zum Einsatz aufgeboten.
Die Strassen und Gehwege werden aufgrund von Routenplänen, welche nach Prioritäten gegliedert sind, nach Bedarf gepflügt und gesalzen.
Als Sofort-massnahme gegen Schnee und Glatteis hat das Werkhofpersonal in unmittel-barer Nähe von steilen Fussweg- und Strassenpartien Streugutbehälter aufgestellt. Die Behälter enthalten Splitt und eine Schaufel und stehen jedermann zur Verfügung.
Was muss der Gebäude- oder Grundeigentümer wissen?
Er ist beim Anschluss an den öffentlichen Bereich für die Schneeräumung selber verantwortlich. Der Schnee darf nicht auf den öffentlichen Bereich geschoben werden.
Zum Schluss noch dies...
Wir sind alle Strassen- und/oder Trottoirbenützer. Es ist verständlich, dass die Wünsche und Ansprüche an den Winterdienst unterschiedlich sein können:
- Kinder möchten endlich schlitteln,
- ältere Leute ohne auszugleiten einkaufen,
- Berufstätige rechtzeitig an ihren Arbeitsplatz gelangen.
Nicht immer wird es uns gelingen, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Wir versichern Ihnen, dass das eingesetzte Personal motiviert ist, die ihm anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Aber denken Sie daran: die Winterdienstequipe kann nicht gleichzeitig überall sein!
Winterpikett
Werkhof