Die Siegelungsverantwortliche hat den Auftrag, bei jedem Todesfall mit den Angehörigen ein Siegelungsprotokoll zuhanden des Regierungsstatthalters zu erstellen und die allenfalls nötigen erbsichernden Massnahmen einzuleiten.
Die Angehörigen werden gebeten, den Todesfall der Siegelungsverantwortlichen mitzuteilen. Für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls sind, wenn vorhanden, das Testament bzw. der Ehe- und Erbvertrag bereitzuhalten. Ebenfalls sollte wenn möglich über das Vermögen und allfällige gesetzliche Erben Auskunft gegeben werden können.
Todesfall - kurze Wegleitung
Rechtliche Auskünfte - Homepage Regierungsstatthalteramt
Unentgeltliche Bestattung - Merkblatt