15. Feb 2022
Elektronisches Baubewilligungsverfahren ab 1. März 2022
Die vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossenen Änderungen im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBUP) treten am 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft.
Dies bedeutet, dass ab 1. März 2022 Baugesuche nur noch per eBau eingereicht werden können. Die Bauverwaltung der Gemeinde Ostermundigen wird folglich Baugesuche, welche nicht per eBau eingereicht werden, zurückweisen müssen.
Über folgenden Link gelangen Sie zur kantonalen Registrationsseite von eBau:http://ebau.apps.be.ch/
Weitere Informationen zu eBau finden sie hier:http://www.be.ch/projekt-ebau