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Baurechtliche Grundordnung; Überbauungsordnung mit Teilzonenplanänderung "Werkstadthaus"; Öffentliches Mitwirkungsverfahren gemäss Artikel 58 Baugesetz

14. Jun 2023

Der Gemeinderat Ostermundigen sieht vor, für das Areal am Moosweg 39, 3072 Ostermundigen die Überbauungsordnung «Werkstadthaus» zu erlassen. Diese bezweckt die raumplanerische Sicherstellung der Idee «Werkstadthaus», welche einen zentralen Beitrag zur Gesamtentwicklung am Bahnhof Ostermundigen leistet.

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