25. Jun 2020
2. Sitzung des GROSSEN GEMEINDERATES (GGR) von Mittwoch, 24. Juni 2020, 18:00 Uhr, in der katholischen Kirche „Guthirt“ Ostermundigen
Präsidium: Hans Wipfli
Es sind 32 Ratsmitglieder anwesend.
Anwesend:
Astrid Bärtschi Mosimann, Yannick Buchter, Stefanie Dähler, Silvia Fels, Bettina Fredrich, Hans Peter Friedli, Adrian Gränicher, Judith Hangartner, Hans Rudolf Hausammann, Matthias Kuert, Christoph Leiser, Sandra Löhrer, Cédric Luyet, Colette Nova, Saibaven Rajaratnam, Shakthiraj Ravendran, Roland Rüfli, Emsale Selmani, Roger Schneiter, Christian Streule, Oliver Tamàs, Adrian Tanner, Denis Toggwiler, Markus Truog, Tobias Weibel, Gerhard Zaugg, Stefan Zesiger, Christian Zeyer, Priska Zeyer, Dorothea Züllig von Allmen und Myriam Zürcher
Vertreter des Gemeinderates: Gemeindepräsident Thomas Iten, Erich Blaser, Melanie Gasser, Gerardo Grasso, Aliki Maria Panayides, Andreas Thomann und Maya Weber Hadorn sowie die Gemeindeschreiberin Barbara Steudler
Protokoll: Jürg Kumli, Ratssekretär
Abwesend:
Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Thomas Bendoza, Beat Fiechter, Ernst Hirsiger, Rudolf Mahler, Rolf Rickenbach, Thulani Thomann, Martina Wagner und Walter Zysset
Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:
289. Die „Pendenzenliste des Grossen Gemeinderats“ (Stand 16.03.2020) wird zur Kenntnis
genommen.
290. Das Protokoll Nr. 1 der GGR-Sitzung vom 20. Februar 2020 wird genehmigt.
291. Erwerb der Liegenschaft Mitteldorfstrasse 14
a. Die Liegenschaft Mitteldorfstrasse 14, Grundbuchblatt Nr. 1344 im Halte von 3‘935 m2 wird
die Einwohnergemeinde Ostermundigen von der heutigen Eigentümerin, Frau Maria
Magdalena Kindler, Jahrgang 1946, zum Preis von CHF 1‘790‘000.00 zu Eigentum erworben,
wobei der Verkäuferin im Wohnteil des Gebäudes ein lebenslängliches
entgeltliches/unentgeltliches Wohnrecht im Anrechnungswert von CHF 290‘000.00 einräumt
wird.
b. Für den Liegenschaftserwerb und das Wohnrecht gemäss Ziffer a) wird ein Kredit von CHF
1‘840‘000.00 (inklusive Schätzungskosten, Anwaltshonorare Gemeinde und Frau Kindler
sowie Gebühren und Notariatskosten von insgesamt geschätzten CHF 50‘000.00)
beschlossen.
c. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug des Liegenschaftserwerbes und der Einräumung des
Wohnrechtes gemäss Ziffer a) beauftragt.
d. Ziffer b) unterliegt dem fakultativen Referendum.
292. Die Kreditabrechnung für die Ersatzbeschaffung von zwei Kommunaltransporter abschliessend
mit einem Gesamtaufwand von CHF 494‘040.60 wird genehmigt.
293. Abfallreglement; Genehmigung Totalrevision das Geschäft wird zurückgezogen.
294. Reglement über die Benützung der öffentlichen Park- und Grünanlagen; Genehmigung der
Teilrevision das Geschäft wird zurückgezogen.
295. Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
a. Das totalrevidierte und korrigierte „Reglement über die familienergänzende
Kinderbetreuung“ wird genehmigt.
b. Die Beschlussesziffer a) unterliegt dem fakultativen Referendum.
c. Das „Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung“ tritt (vorbehältlich des
Nichtergreifens des fakultativen Referendums) per 1. August 2020 in Kraft.
296. Kindertagesstätte „Hummelinäscht“
a. Der GGR nimmt davon Kenntnis, dass für die Kindertagesstätte „Hummelinäscht“ per 1.
Januar 2022 eine Spezialfinanzierung errichtet wird.
b. Der GGR nimmt davon Kenntnis, dass die Aufwendungen/Erträge der Kindertagesstätte
„Hummelinäscht“ für das Jahr 2021 budgetiert werden.
297. Die Interpellation SP/Grüne/Gewerkschaften-Fraktion zum Nicht-Privatisierungsentscheid der
Kindertagesstätte "Hummelinäscht" wird schriftlich beantwortet.
298. Die Interpellation GLP-Fraktion betreffend Konzept „Hauswartung für die Schulanlagen der
Gemeinde Ostermundigen“ wird schriftlich beantwortet.
Fakultatives Referendum
300 Stimmberechtigte können unterschriftlich verlangen, dass die vorstehenden Parlamentsbeschlüsse Nr. 291 und 295 der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sind. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im „Anzeiger Region Bern“ beim Gemeinderat eingereicht werden (Artikel 39 Gemeindeordnung).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden.
Schluss der Sitzung 20.15 Uhr.
NAMENS DES GROSSEN GEMEINDERATES
Der Präsident: Der Ratssekretär:
Hans Wipfli Jürg Kumli
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