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Mitwirkungen


Laufende Mitwirkungen

Ortsplanungsrevision O’mundo; Revision Baurechtliche Grundordnung; Änderung Baureglement und Zonenpläne

Der Gemeinderat führt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, das Mitwirkungsverfahren zur Ortsplanungsrevision «O’mundo» durch. Diese umfasst eine Totalrevision der Baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Ostermundigen.

Die Mitwirkung umfasst die folgenden Unterlagen:


Die Unterlagen können zudem während den Büroöffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden: Bernstrasse 65d im Untergeschoss

Vertiefte Informationen zu den Zielen und Themen der Ortsplanung sowie themenspezifische Fragen und Antworten finden Sie auf der homepage der Ortsplanungsrevision www.omundo.ch
Unter der Rubrik «Dokumente» können Sie zudem eine «Lesehilfe zu Baureglement und Zonenplänen», die «Räumliche Entwicklungsstrategie» und weitere Hintergrunds-Dokumente herunterladen.

Die Öffentlichkeit ist eingeladen, sich bis zum 01. Juli 2024 schriftlich zu den Absichten des Gemeinderates zu äussern:

Bei Fragen zur Ortsplanung wenden Sie sich gerne an unsere Gemeindeplanerin
Magdalena Wiesmann: Tel. 031 930 14 14, E-Mail: planung@ostermundigen.ch

Einsprachen im Sinne vom Artikel 60 des Baugesetzes können in diesem Verfahren nicht erhoben werden.

Der Gemeinderat

Abgeschlossene Mitwirkungen

BAURECHTLICHE GRUNDORDNUNG; ZONE MIT PLANUNGSPFLICHT NR: 39 "TELL"; ÖFFENTLICHES MITWIRKUNGSVERFAHREN GEMÄSS ARTIKEL 58 BAUGESETZ

Vielen Dank für Ihre Eingaben. Der Mitwirkungsbericht befindet sich in Erarbeitung und wird hier zu gegebener Zeit aufgeschaltet werden. Weitere Informationen und detaillierte Angaben finden Sie in den folgenden Unterlagen.

Baurechtliche Grundordnung; Überbauungsordnung mit Teilzonenplanänderung " Werkstadthaus " ; Öffentliches Mitwirkungsverfahren gemäss Artikel 58 Baugesetz

Der Gemeinderat verabschiedet den hier aufgeschalteten Mitwirkungsbericht. Weiter wird die Überbauungsordnung Werkstadthaus anfangs November dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung eingereicht. Für die Beschlussfassung wird abschliessend der Grosse Gemeinderat Ostermundigen unter Vorbehalt des fakultativen Referendums zuständig sein.
Die Mitwirkungseingaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:
«Fünf politische Parteien und zwei Private haben die Möglichkeit genutzt eine Mitwirkungseingabe einzureichen. Das Vorhaben Werkstadthaus findet bei den fünf politischen Parteien grossen Anklang. Ein Privater steht der Überbauung und damit dessen planerischer Grundlage, dem RES, grundsätzlich, jedoch insbesondere hinsichtlich Art und Mass der Nutzung sowie Mehrverkehr kritisch gegenüber. Die weitere private Person, welche mitwirkte, hat vorwiegend Fragen zu den Wohnungen, dem Wohnmodell und anderen Themen. Hinweise, welche nicht Gegenstand der Überbauungsordnung sind, werden ebenfalls als wertvoll betrachtet und im vorliegenden Bericht aufgenommen und kommentiert.»
Weitere Informationen und detaillierte Angaben finden Sie in den folgenden Unterlagen.

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